Seit dem 1. Mai 2011 können Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind, uneingeschränkt eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Gewährleistet wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Das heißt unter anderem, dass Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern in Bezug auf die Beschäftigung, die Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen wie ihre deutschen Kollegen behandelt werden. Vordergründig stellt sich also die Frage: Weshalb beschäftigen Sie Ihre Pflegekraft nicht unabhängig von uns?
Die gesetzestreue Antwort lautet: Wenn Sie eine selbstständige Pflegekraft einstellen, handelt es sich nach wie vor um eine Scheinselbstständigkeit. Diese ist unter anderem dadurch definiert, dass die Person auf Dauer und nur für einen Auftraggeber tätig ist, einen Großteil ihres Umsatzes durch ihn erzielt und einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz sowie feste Arbeitszeiten hat.
Mit anderen Worten, die Pflegekraft wäre nach der Art ihrer Tätigkeit eindeutig Arbeitnehmer, würde aber von ihren Arbeitgebern – also Ihnen – als Selbstständige beschäftigt.
In diesem Fall besteht Sozialversicherungspflicht und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Das heißt, Sie wären verpflichtet, die Pflegekraft zu versichern, und hätten für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen keinen Ersatz, wenn die Pflegekraft krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt.
Sie beauftragen uns, Ihnen eine Pflegekraft aus einem osteuropäischen Land zu vermitteln, die 24 Stunden bei den Pflegebedürftigen anwesend ist. Wir gewährleisten eine kontinuierliche Arbeit und sind in der Lage, zeitnah für Ersatz zu sorgen, wenn die Pflegekraft krank werden sollte. Um die Scheinselbstständigkeit zu verhindern, ist die Pflegekraft nicht bei Ihnen, sondern bei einem Unternehmen in ihrem Herkunftsland fest angestellt und versichert.
Selbstverständlich bleiben die weiteren Vorteile einer betreuenden Agentur ebenso bestehen: Mit uns erhalten Sie gut qualifizierte, Ihren Bedürfnissen und Wünschen angepasste Pflegekräfte und persönliche Betreuung zu fairen Preisen.
An den weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich derweil nichts geändert. Die Pflegekräfte dürfen den Haushalt führen und die Pflegebedürftigen betreuen. Ungeachtet ihrer Ausbildungseignung ist es ihnen jedoch nach wie vor gesetzlich untersagt, medizinische Tätigkeiten zu verrichten.
Wir warnen ausdrücklich davor, ausländische ArbeitnehmerInnen auf dem Grau- oder Schwarzmarkt anzuwerben. Die Strafen für solche Vergehen können unter Umständen sehr schmerzhaft sein.
In Ihrem eigenen Interesse müssen wir Ihnen raten, von der Vermittlungsannahme oder Einstellung von angeblich oder tatsächlich im Heimatland oder hier selbstständigen Pflegekräften abzusehen.
Sie können nicht sicher überprüfen, ob eine solche Selbstständigkeit auch tatsächlich besteht oder ob vielmehr schwarz gearbeitet wird und Sie im Falle einer Entdeckung strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir sehen uns nicht als Konkurrenz zu hier beheimateten Pflegediensten. Was wir anbieten ist lediglich eine pflegeergänzende Leistung für Familien und deren Angehörige, als Alternative zu Berufsaufgabe, als Alternative zu Hospiz oder Altersheim. Wir bieten die Leistungen an, mit welchen hiesige Pflegedienste von unseren Kunden niemals beauftragt werden, da sie es sich einfach nicht leisten können.
Die Pflege und Betreuung unseren Klienten ist nur dann sinnvoll, wenn sie mit hiesigen Pflegediensten und deren Leistungen kombiniert wird, niemals ohne.
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