Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Geltung

Pflege zuhause (im nachfolgenden PZ genannt) hat ihren Sitz in 10785 Berlin, Kurfürstenstr. 34. Die Agentur beschäftigt sich mit der Vermittlung und Beratungstätigkeit von Haushaltshilfen und Betreuungspersonal an Familie und Angehörige von Pflegebedürftigen und handelt nach den Richtlinien der gültigen Gesetze sowie nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und der PZ. Die PZ behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Kunden wird nach Zugang der Änderungsmitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Änderung der AGB gilt als genehmigt, falls der Kunde der beabsichtigten Änderung nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber PZ widerspricht und PZ den Kunden in der Änderungsmitteilung, die den Text der veränderten AGB enthält, darauf hingewiesen hat, dass die Änderung der AGB bei nicht fristgemäß erhobenem Widerspruch als genehmigt gilt.

Ergänzend werden für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und PZ herangezogen:

  • Preisliste und Leistungsbeschreibung
  • Patienten- Angehörigenfragebogen

§ 2 - Datenspeicherung

Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, Daten einzelner oder mehrerer Auswahlmitarbeiter ausnahmslos nicht an Dritte weiterzuleiten oder Einsicht zu gewähren.

§ 3 Vermittlung/Leistungsumfang

Die PZ sieht sich erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsauftrags in der Lage, die Auftragsabwicklung zu beginnen. Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite http://www.pflege-zuhause.org

Der Umfang der von PZ zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der zu Vertragsbeginn aktuellen Fassung. Die von PZ geschuldete Leistung ist erbracht, sobald eine geeignete Pflegekraft bei dem Kunden eintrifft. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Betreuungs-Vertragsverhältnisses.

Die PZ nimmt nach Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages und Ausfüllen des Patienten-/Angehörigenfragebogens die Suche nach einer Pflegekraft auf.

Die dem Patienten/ den Angehörigen überlassenen Unterlagen der sich bewerbenden Pflegekraft sind ausschließlich für diese zur Einsicht bestimmt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle der Beschädigung, des Verlusts oder des Einbehalts durch die Angehörigen/den Patienten, haftet dieser/haften diese für die Kosten der Wiederbeschaffung/Wiederherstellung, jedoch mit mindestens 20 EUR, sofern diese/r nicht nachweist, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Eine Weitervermittlung von durch PZ vorgeschlagenen Betreuern an Dritte ist nicht zulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung wird eine Vermittlungsgebühr entsprechend der Preisliste fällig.

§ 4 Preise

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preisliste behält ihre Gültigkeit für die Dauer des Betreuer-Aufenthaltes in dem Haushalt des Patienten.

Eine Rabattierung für den Fall, dass der vereinbarte Pflege Zeitraum nicht eingehalten wird, ist nicht vereinbart.

§ 5 - Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages eines slowakischen Unternehmens zum Einsatz einer tschechischen, slowakischen, ungarischen oder rumänischen Betreuungsperson in einem Senioren- oder Pflegebedürftigenhaushalt. Die eigentliche Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt direkt über das Leistungserbringende Unternehmen. Die Vermittlung ist durch den Leistungserbringer bevollmächtigt, im Namen der Firma des Leistungserbringers Verträge abzuschließen und im Verlauf der Betreuung den jeweiligen Erfordernissen des Auftraggebers anzupassen oder abzuändern, sie ist Ansprechpartner für Änderungen und Probleme im Verlauf der Vertragsdauer. Bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen weitere Kosten der Leistungserbringerfirma, der Vermittler ist für das ausländische Unternehmen bei Verzug und nach Aufforderung durch die ausländische Leistungserbringerfirma Inkasso berechtigt.

§ 6 Rücktritt von der Vermittlung

Dem Kunden wird ein Recht zum jederzeitigen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag eingeräumt. Der Kunde hat PZ die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zuzüglich 5 v. H. des auf den noch nicht erbrachten Anteils der Leistung entfallenden Entgelts zu vergüten und entstandene Aufwendungen zu erstatten. Wegen der Vertragsbeendigung ersparte Aufwendungen dabei werden angerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, PZ nachzuweisen, dass Entgelt und Aufwand in der geltend gemachten Höhe nicht oder zumindest erheblich niedriger entstanden sind.

§ 7 Vertragskündigung durch PZ

PZ behält sich das Recht vor, den Vertrag insbesondere außerordentlich zu kündigen, falls

1. der Kunde falsche Angaben zum Gesundheitszustand der zu pflegenden Person macht, die zu einer abweichenden Bemessung des Entgelts aufgrund der Preisliste geführt hätten,

2. die Umstände der Unterbringung der Pflegekraft mehr als nur unerheblich negativ von den Angaben der Kunden abweichen.

§ 8 Dauer des Betreuer-Vertrags

Die Vertragslaufzeit zwischen dem Patienten/ Patientenangehörigen und dem Betreuer ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell, ist jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren beschränkt. Der Betreuer-Vertrag endet darüber hinaus mit dem Ableben des Patienten.

§ 9 Leistungen des Patienten/Angehörigen/Betreuers

Arbeitzeiten, - Inhalte, Gehalt/Vertragssumme, sonstige materielle und immaterielle Leistungen, sowie der Urlaubsanspruch sind im Betreuer-/ Vermittlungsvertrag vereinbart.

§ 10 - Vertragsabschluss

Hat sich der Patient oder seine Angehörige für einen Betreuer entschieden, wird ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zwischen dem Patienten oder seinen Angehörigen und dem Betreuer bzw. seiner Firma abgeschlossen. Der Vertrag wird dem Patienten oder seinen Angehörigen immer in dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der PZ zu hinterlegen.

§ 11 - Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtsanwendung

Für die von der PZ abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort wird Berlin, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart. Als Gerichtsstand wird das für Berlin-Tiergarten zuständige Gericht vereinbart, sofern die Parteien Kaufleute sind.

§ 12 Haftungsbeschränkungen & Haftungsausschluss

PZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Betreuer gegenüber dem Patienten/den Angehörigen oder gegenüber sonstigen Dritten verursacht. Dem Patienten oder seinen Angehörigen wird dringend angeraten, insoweit für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.

Ansonsten beschränkt sich die Haftung von PZ auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Haftung beruht auf der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten, oder betrifft Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens PZ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der PZ oder von dieser beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen.

Die PZ weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme von Daten durch Dritte nach dem Stand der Technik bei der Übertragung über offene Netze nicht sicher ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.

§ 14 Personenmehrheit

Soweit auf Seiten des Kunden eine Mehrheit von Personen gegeben ist, haften diese als Gesamtschuldner.

§ 15 Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Alle Erklärungen der PZ können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

Stand: 07.10.2010

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